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Herzlich Willkommen bei Online-Verbraucherschutz e.V.!
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Das Verbraucherschutzportal für alle, die Internet und Telefon nutzen.
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Online-Verbraucherschutz e.V.
- informiert über aktuelle Verbraucherschutz-Themen im Bereich Internet und Telefonie, ob aus der Presse oder von den Gerichten,
- bietet bei Problemen im Internet, z.B. beim Online-Shopping, seinen Mitgliedern eine kostengünstige Beratung
durch externe Juristen an,
- geht konsequent gegen Abzocke und Betrug im Internet und bei Telefonie vor,
- zertifiziert faire und vertrauenswürdige Online- und Telefondienstleistungen.
Unser erfahrenes Verbraucherschutz-Team unterstützt Online-Mitglieder gerne bei sämtlichen Fragen rund ums Internet und elektronische Medien.
Werden Sie Online-Mitglied und profitieren Sie davon!
Die Online-Mitgliedschaft ist kostenlos und bietet Ihnen zahlreiche Vorteile.
Jetzt kostenlos Online-Mitglied werden
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Aktuelle Online-Verbraucherschutz-Aktion:
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0180x-Kliniken-Meldeliste
Melden Sie uns Kliniken (Krankenhäuser, Reha, Pflegeheime etc.), von denen Sie wissen, dass sie zur Patiententelefonie 01805er-Nummern oder Ähnliches nutzen!
>>> jetzt melden Hier finden Sie auch die Kliniken, die uns bisher in diesem Zusammenhang bekannt sind. Vielleicht ist auch die Klinik dabei, wo Sie demnächst anrufen.
>>> jetzt suchen
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Verbraucherschutz-Gütesiegel
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gewusst? |
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Nicht
vergessen! |
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Popups sind Fenster, die sich öffnen, während Sie auf Webseiten surfen ? meist enthalten Sie Werbung. So werden Sie die lästigen Fenster los. >>> |
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Wo brauche ich ein Visum? Wogegen sollte ich mich impfen lassen? Wichtige Reisetipps bietet die Seite des Auswärtigen Amtes >>> |
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VEREIN |
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Online-Verbraucherschutz e.V. (OVS) hat der Telefon-Abzocke zahlreicher Kliniken in Deutschland den Kampf angesagt. Über teure 01805-Nummern entstehen den Bürgern Millionen Euro Mehrkosten.
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VERBRAUCHER |
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Die EU hat das Swift-Abkommen mit den USA gebilligt. Dadurch erhalten die USA das Recht, Auslandsüberweisungen europäischer Bankkunden und damit auch deutscher Bürger zu überwachen.
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RECHT |
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Der Bundesgerichtshof hat im Sinne der Internetnutzer zum Thema Widerrufsrecht entschieden. Dies gelte auch bei sittenwidrigen Verträgen, z. B. beim Kauf eines verbotenen Radargerätes.
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PRESSE |
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Online-Verbraucherschutz e.V. begrüßt die Stärkung der Verbraucherrechte beim Online-Shopping durch den Bundesgerichtshof (BGH). In zwei Urteilen hatte der BGH jüngst positiv zugunsten der Internetnutzer entschieden.
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