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Zertifizierung - Das faire Telefon
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Ziel
Online-Verbraucherschutz e.V. setzt sich mit der Vergabe seines Verbraucherschutz-Gütesiegels "OVS-geprüfte Leistung - Das faire Telefon" besonders zum Ziel, die Anbieter hervorzuheben, die im Bereich der Telekommunikation besonderes verbraucherorientiertes und deutlich über gesetzliche Vorgaben hinausgehendes Verhalten aufweisen.
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Als Anbieter sind hierbei Organisationen zu verstehen, die Dienstleistungen per Telefon erbringen oder die Vermietung von Telefonanschlüssen als Ergänzung zum eigentlichen Kerngeschäft betreiben. Das vorliegende Verbraucherschutz-Gütesiegel hat nicht zum Ziel, die Telefontarife von Telekommunikationsunternehmen zu bewerten. Eine Vergabe des Gütesiegels im Zusammenhang mit Telekommunikation als Kerngeschäft erfolgt folglich nicht.
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Es geht Online-Verbraucherschutz e.V. zunächst darum, faire Konditionen von Anbietern in der Telekommunikation mit Verbrauchern zu kennzeichnen, um damit sukzessive eine Verbesserung dieser Konditionen für die Verbraucher auf ein faires Maß durchzusetzen.
Weiteres Ziel der Kennzeichnung durch das Verbraucherschutz-Gütesiegel "OVS-geprüfte Leistung - Das faire Telefon" ist es, Verbrauchern Sicherheit bei der Nutzung von Telefondiensten zu bieten. Hierbei bezieht sich die Sicherheit nicht nur auf technische und rechtliche Aspekte, sondern auch auf die finanzielle Sicherheit der Verbraucher. Die Kennzeichnung durch das Gütesiegel soll Verbraucher in die Lage versetzen, seriöse und faire Anbieter zuverlässig zu identifizieren.
Beschreibung des Gütesiegels
Das Gütesiegel "OVS-geprüfte Leistung - Das faire Telefon" von Online-Verbraucherschutz e.V. (oder auch verkürzt "Das faire Telefon") definiert klare Standards zum verbraucherorientierten Verhalten der Anbieter von telefonischen Diensten wie Telefon-Hotlines, Kundenservicenummern, Vermietung von Telefonanschlüssen außerhalb des eigentlichen Kerngeschäfts (z.B. Kliniken, Hotels, Verkehrsbetriebe, Reiseveranstalter, Handelsunternehmen). "OVS-geprüfte Leistung - Das faire Telefon" steht für die geprüfte Qualität der Gütesiegelnehmer. Solche Anbieter verpflichten sich mit Nutzung des Gütesiegels zu besonders verbraucherorientiertem Verhalten, das auch über die Norm des Gesetzes hinausgeht (z.B. in punkto Konditionen, Transparenz). Online-Verbraucherschutz e.V. steht für die Einhaltung der Vergabekriterien durch die Anbieter und lässt sich bei Bedarf zusätzlich von unabhängigen Sachverständigen unterstützen. Die Beschwerdemöglichkeit von Verbrauchern stellt ein weiteres, zentrales Korrektiv dar.
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In Einzelfällen, aber insbesondere bei Anbietern, die augenscheinlich in konkreten Verbrauchersituationen eine besondere marktbeherrschende oder gesellschaftlich verantwortliche Stellung innehaben können oder für den Verbraucher eine besondere Abhängigkeit schaffen können, behält sich Online-Verbraucherschutz e.V. vor, die Allgemeinen Vergabekriterien für das Gütesiegel "OVS-geprüfte Leistung - Das faire Telefon" durch Spezifische Vergabekriterien im Sinne eines effizienten Verbraucherschutzes zu ergänzen (z.B. bei Kliniken, bei Verkehrsbetrieben).
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Die Vergabe des Gütesiegels "OVS-geprüfte Leistung - Das faire Telefon" sowie die Kontrollen der Einhaltung der Kriterien erfolgen zwingend unabhängig von den Gütesiegelnehmern, was der Siegel-Kennzeichnung ihre Glaubwürdigkeit verleiht. Die der Gütesiegelvergabe zugrunde liegenden Anforderungen sind auf der Webseite von Online-Verbraucherschutz e.V. (www.online-verbraucherschutz.org) veröffentlicht und somit für Verbraucher als auch Anbieter transparent dargelegt.
In Einzelfällen, aber insbesondere bei Anbietern, die augenscheinlich in konkreten Verbrauchersituationen eine besondere marktbeherrschende oder gesellschaftlich verantwortliche Stellung innehaben können oder für den Verbraucher eine besondere Abhängigkeit schaffen können, behält sich Online-Verbraucherschutz e.V. vor, die Allgemeinen Vergabekriterien für das Gütesiegel "OVS-geprüfte Leistung - Das faire Telefon" durch Spezifische Vergabekriterien im Sinne eines effizienten Verbraucherschutzes zu ergänzen (z.B. bei Kliniken, bei Verkehrsbetrieben).
Regionaler Gültigkeitsbereich
Bundesrepublik Deutschland
Branchen
Das Gütesiegel "OVS-geprüfte Leistung - Das faire Telefon" wird in seiner Grundform branchenübergreifend vergeben (Allgemeines Gütesiegel), aber bei Bedarf auch durch branchenspezifische Zusatzvergabekriterien (z.B. für Kliniken, Hotels, Verkehrsbetriebe) ergänzt (Branchenspezifisches Gütesiegel). Im Falle einer branchenspezifischen Vergabe wird der Titel "Das faire Telefon" durch ein Attribut mit Branchenhinweis (z.B. "in der Klinik") ergänzt.
Anbieter
Als Anbieter sind Organisationen zu verstehen, die Dienstleistungen per Telefon erbringen oder die Vermietung von Telefonanschlüssen als Ergänzung zum eigentlichen Kerngeschäft betreiben. Das vorliegende Verbraucherschutz-Gütesiegel hat nicht zum Ziel, die Telefontarife von Telekommunikationsunternehmen zu bewerten. Eine Vergabe des Gütesiegels im Zusammenhang mit Telekommunikation als Kerngeschäft erfolgt folglich nicht.
Das Allgemeine Gütesiegel "Das faire Telefon" kann an folgende Anbieter vergeben werden: Anbieter von telefonischen Diensten wie Telefon-Hotlines, Kundenservicenummern, Vermietung von Telefonanschlüssen als Ergänzung zum eigentlichen Kerngeschäft etc. Das Allgemeine Gütesiegel "Das faire Telefon" kann nicht an Anbieter in Ausübung Ihres Kerngeschäftes als Telekommunikationsunternehmen vergeben werden.
Das Branchenspezifische Gütesiegel, z.B. "Das faire Telefon in der Klinik", kann nur an Anbieter der jeweiligen durch das Siegel fokussierten Branche vergeben werden.
Siegelkategorien
Telekommunikation
Gesundheitswesen
Produkte/Dienstleistungen
Telefon-Hotlines; Kundenservicetelefone; Telefondienstleistungen; Vermietung von Telefonanschlüssen als Ergänzung zum eigentlichen Kerngeschäft, z.B. im Bereich der Patiententelefonie in Kliniken (Inbound, Outbound), in Hotels.
Vergabekriterien
Angebot
Transparenz
Konditionen
Vergabekriterien "Das faire Telefon"
Vergabezeitraum / Gültigkeitszeitraum
jährlich, erstmals 2010, gültig für das ausgewiesene Kalenderjahr
Sollten Sie Interesse an der Vergabe des Allgemeinen Gütesiegels "Das faire Telefon" (oder des Branchenspezifischen Gütesiegels "Das faire Telefon in der Klinik") an Ihr Unternehmen haben, bitte wenden Sie sich an Online-Verbraucherschutz e.V. als Herausgeber des Gütesiegels.
Online-Verbraucherschutz e.V.
Bärenstr.2
78054 Villingen-Schwenningen
Tel: 07721 - 206 73 19
eMail: information@online-verbraucherschutz.org
Internet: www.online-verbraucherschutz.org
Wir senden Ihnen bei Interesse gerne unseren Prüfantrag zu und stehen auch für Ihre Fragen zur Verfügung.
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VEREIN |
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Online-Verbraucherschutz e.V. (OVS) hat der Telefon-Abzocke zahlreicher Kliniken in Deutschland den Kampf angesagt. Über teure 01805-Nummern entstehen den Bürgern Millionen Euro Mehrkosten.
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VERBRAUCHER |
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Die EU hat das Swift-Abkommen mit den USA gebilligt. Dadurch erhalten die USA das Recht, Auslandsüberweisungen europäischer Bankkunden und damit auch deutscher Bürger zu überwachen.
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RECHT |
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Der Bundesgerichtshof hat im Sinne der Internetnutzer zum Thema Widerrufsrecht entschieden. Dies gelte auch bei sittenwidrigen Verträgen, z. B. beim Kauf eines verbotenen Radargerätes.
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PRESSE |
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Online-Verbraucherschutz e.V. begrüßt die Stärkung der Verbraucherrechte beim Online-Shopping durch den Bundesgerichtshof (BGH). In zwei Urteilen hatte der BGH jüngst positiv zugunsten der Internetnutzer entschieden.
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